Rechte & Finanzen
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren Rechten als Patient:in sowie zu Tarifen und Behandlungskosten.

Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf eine sorgfältige und respektvolle Behandlung. Ebenso haben Sie das Recht, über Untersuchungen, Behandlungsmöglichkeiten und ihre Nebenwirkungen aufgeklärt zu werden.
Alle Mitarbeitenden des PZM sind an die Schweigepflicht gebunden. Ohne Ihr Einverständnis erteilen wir keine Auskunft über Ihre Krankheit oder Ihr Befinden an Dritte.
Sie dürfen Ihre Krankenunterlagen einsehen, sich diese erklären lassen und eine Kopie verlangen. Die Behandlungsunterlagen werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
In einer psychiatrischen Patientenverfügung halten Sie fest, wie wir in Ihrem Sinne handeln sollen, falls Sie urteilsunfähig werden. Sie können dort beispielsweise aufschreiben, welchen Therapien Sie zustimmen, welche Sie ablehnen und wer Sie vertreten soll.
Bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung können Sie auf ärztliche oder behördliche Anordnung ohne Ihre Zustimmung in die Psychiatrie eingewiesen werden. Sind Sie mit der fürsorgerischen Unterbringung (FU) nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 10 Tagen eine Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern einreichen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kantons Bern.
Finanzen
Das Psychiatriezentrum Münsingen steht auf der Spitalliste des Kantons Bern und hat mit allen Krankenkassen, mit der SUVA, der Invaliden- sowie mit der Militärversicherung Verträge für die obligatorische Versicherungsdeckung vereinbart.